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Prüfplaketten nach DGUV V3: Pflicht, Farben, Größen und richtig anbringen

· 1560 Wörter

Ist eine Prüfplakette Pflicht? Welche Größe und Farbe passt? Antworten aus der Druckerei, dazu der direkte Weg zum Bestellen ab 25 Stück.

Kurz gesagt

  • ✓Die DGUV Vorschrift 3 verlangt die Prüfung, nicht die Plakette: Das Wort Plakette kommt im Vorschriftentext nicht vor.
  • ✓Die Aufzeichnungspflicht steht in § 14 Abs. 7 BetrSichV – bei Geräten an wechselnden Einsatzorten muss der Nachweis am Einsatzort vorliegen. Genau das leistet die Plakette.
  • ✓Prüffristen sind Richtwerte: 6 Monate für ortsveränderliche Betriebsmittel, 3 Monate auf Baustellen, 4 Jahre für ortsfeste Anlagen.
  • ✓Eine verbindliche Farbtabelle gibt es nicht. Der Farbwechsel je Prüfjahr ist Praxis, keine Norm.
  • ✓Ø 30 mm deckt die meisten Fälle ab; auf rauem Untergrund hält nur ein Plakettenträger.
Prüfplaketten online bestellen
Sechs runde Prüfplaketten in Rot, Grün, Blau, Gelb und Orange mit Monats- und Jahresring, darunter ein kleiner Aufkleber Geprüft

Die DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden – vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen. Was sie nicht verlangt, ist ein Aufkleber. Die Prüfplakette macht trotzdem etwas, das kein Prüfbericht im Ordner leisten kann: Sie zeigt am Gerät selbst, ob es geprüft ist und wann die nächste Prüfung ansteht.

Was ist eine Prüfplakette?

Eine Prüfplakette ist ein kleiner, runder Aufkleber, der am geprüften Gerät klebt. Auf dem Rand stehen Monate und Jahre; der Prüfer locht oder markiert den Monat und das Jahr der nächsten fälligen Prüfung. Wer das Gerät in die Hand nimmt, sieht in einer Sekunde zwei Dinge: Dieses Betriebsmittel wurde geprüft, und bis wann es benutzt werden darf.

Genau darin liegt der Nutzen. Die Prüfung selbst wird dokumentiert – in der Regel als Liste oder Prüfbericht. Aber diese Liste liegt im Büro, und der Bohrhammer liegt auf der Baustelle. Die Plakette bringt die Information dorthin, wo das Gerät benutzt wird. Für den Werkstattleiter, für die Sicherheitsfachkraft, für den Prüfer bei der nächsten Runde – und für den Mitarbeiter, der sich fragt, ob er das Verlängerungskabel noch nehmen darf.

Dieselbe Mechanik gibt es über die Elektroprüfung hinaus: für Leitern und Tritte, für Regale, für Medizintechnik, für Kalibrierungen oder schlicht als Jahresplakette. Das Prinzip bleibt gleich – Prüfstatus und Termin am Objekt sichtbar machen.

Ist eine Prüfplakette nach DGUV V3 Pflicht?

Nein. Geprüft werden muss, geklebt werden muss nicht. Diese Antwort ist wichtig genug, um sie am Originaltext zu belegen, denn im Netz steht oft das Gegenteil.

In § 5 der DGUV Vorschrift 3 heißt es, der Unternehmer habe dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel „auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden“ – erstens vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung, zweitens „in bestimmten Zeitabständen“. Dazu der Satz, an dem sich jede Fristdiskussion entscheidet: „Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“

Zur Dokumentation sagt § 5 Absatz 3 nur: „Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.“ Die Wörter Plakette, Kennzeichnung und Nachweis kommen im Vorschriftentext überhaupt nicht vor – weder in der Vorschrift noch in ihrer Durchführungsanweisung.

Die eigentliche Aufzeichnungspflicht steht woanders, nämlich in § 14 Absatz 7 der Betriebssicherheitsverordnung. Danach ist das Ergebnis der Prüfung aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren; festzuhalten sind Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person. Und dann folgt der Satz, der die Plakette in der Praxis so nützlich macht: Werden Arbeitsmittel an wechselnden Einsatzorten verwendet, „ist am Einsatzort ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhalten“.

Ein Nachweis – nicht zwingend eine Plakette. Es ginge auch mit einem mitgeführten Ausdruck. Nur hat eine Liste die unangenehme Eigenschaft, nicht dort zu sein, wo das Gerät ist. Die Plakette ist der kleinste gemeinsame Nenner zwischen Vorschrift und Werkstattalltag.

Eines noch, weil es oft durcheinandergeht: Eine fehlende Plakette ist kein Verstoß gegen die DGUV Vorschrift 3. Eine fehlende oder nicht nachweisbare Prüfung schon. Welche Fristen und welche Form der Dokumentation in Ihrem Betrieb gelten, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung – im Zweifel fragen Sie Ihre Berufsgenossenschaft. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Prüffristen nennt die Vorschrift?

Feste Fristen stehen nicht in der Vorschrift selbst, sondern in der Durchführungsanweisung zu § 5. Sie nennt ausdrücklich Richtwerte, keine starren Termine:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Bohrmaschine, Verlängerungsleitung, Kaffeemaschine: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 Prozent erreicht, darf die Frist verlängert werden – bis zum Maximalwert von einem Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten, und zwei Jahren in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.
  • Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel: 4 Jahre; in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 1 Jahr.
  • Fehlerstrom-Schutzschalter: Funktionsprüfung durch den Benutzer – in stationären Anlagen alle 6 Monate, in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich.

Prüfen darf eine Elektrofachkraft; bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln darf die Verantwortung auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person übernehmen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden.

Für die Plakette heißt das: Sie bildet die Frist ab, die Ihr Betrieb festgelegt hat. Deshalb trägt die gängige Plakette den nächsten Termin und nicht das Prüfdatum.

Welche Angaben gehören auf die Plakette?

Im Kern drei: nächster Prüftermin, Monat, Jahr. Der Monatsring außen und der Jahresring innen werden markiert, der Text in der Mitte sagt, worum es geht – etwa „nächster Prüftermin DGUV Vorschrift 3“.

Was auf die Plakette nicht draufpasst, gehört ins Protokoll. Dafür stellen wir ein Prüfprotokoll für elektrische Geräte kostenlos bereit: Auftrag und Gerät, Sichtprüfung, die vier Messgrößen mit ihren Grenzwerten und das Ergebnis auf einer Seite, nach DIN EN 50678/50699 und DGUV Vorschrift 3. Am Rechner ausfüllbar oder zum Ausdrucken, ohne Anmeldung. Es liegt bei unseren übrigen Anleitungen und Datenblättern.

Wer mehr dokumentieren will – Prüfer, Gerätenummer, Prüfdatum –, hat zwei Wege. Entweder die Prüfplakette mit Schreibfeld: Dort ist oben eine weiße Fläche frei, in die mit wasserfestem Stift geschrieben wird. Oder ein Plakettenträger – eine größere Grundfolie, auf die die runde Plakette geklebt wird und die daneben Platz für Prüfer, Nummer und Datum lässt. Der Träger hat einen zweiten Vorteil: Er schützt den Untergrund und lässt sich bei der nächsten Prüfung mit einer frischen Plakette überkleben, ohne dass ein Lackschaden entsteht.

Was bedeuten die Farben?

Hier ist Vorsicht angebracht: Eine verbindliche Farbzuordnung gibt es in der DGUV Vorschrift 3 nicht. Wer behauptet, 2026 sei „amtlich gelb“, erfindet eine Norm.

Was es gibt, ist eine verbreitete Praxis: Betriebe wechseln die Farbe von Prüfjahr zu Prüfjahr und drehen sie nach einigen Jahren durch. Das hat einen handfesten Nutzen – aus fünf Metern Entfernung erkennt man die Farbe, aber nicht den eingestanzten Monat. Wer durch eine Werkstatt geht und eine abweichende Farbe sieht, weiß sofort: Dieses Gerät gehört zu einem anderen Prüfzyklus.

Entscheiden Sie die Farbfolge also selbst, halten Sie sie fest, und bleiben Sie dabei. Unsere Plaketten gibt es in fünf Farben – Rot, Grün, Blau, Orange und Gelb –, sodass sich ein Fünfjahresrhythmus abbilden lässt, ohne dass sich eine Farbe wiederholt.

Welche Größe für welches Gerät?

Die Plakette muss lesbar bleiben und darf nichts verdecken. Als Orientierung:

GrößePassend fürPassender Plakettenträger
Ø 10 mm (Prüfaufkleber „Geprüft“)Steckerleisten, kleine Netzteile, Werkzeug mit wenig Fläche20 × 50 mm
Ø 20 mmHandgeräte, Kabeltrommeln, Verlängerungsleitungen30 × 75 mm
Ø 25 mmBürogeräte, Bohrmaschinen, kleinere Maschinen35 × 90 mm
Ø 30 mmder gängigste Fall: Maschinen, Geräte, Schaltschränke40 × 100 mm
Ø 35 mmgrößere Maschinen, Geräte im Außenbereich45 × 115 mm
Ø 40 mmgroße Flächen, Anlagen, Lesen aus einigen Metern50 × 125 mm

Im Zweifel die größere Plakette nehmen. Eine Plakette, die man nur mit Lesebrille entziffert, wird bei der nächsten Prüfrunde übersehen.

Prüfplakette richtig anbringen

Der häufigste Grund für eine Plakette, die nach vier Wochen am Boden liegt, ist kein schlechter Kleber, sondern ein schlechter Untergrund.

  • Fläche sauber und fettfrei: Staub, Öl und Trennmittel abwischen, am besten mit Isopropanol, und trocknen lassen. Handcreme und Werkstattfett reichen, um den Kleber auszuhebeln.
  • Glatt statt strukturiert: Auf grobem Kunststoff oder Riffelblech hält keine runde Folie dauerhaft. Dort hilft ein Plakettenträger mit größerer Klebefläche.
  • Nicht auf Lüftungsschlitze – die Plakette verschließt sie, und sie hält dort ohnehin nicht.
  • Nicht auf das Typenschild. Dessen Angaben müssen lesbar bleiben.
  • Sichtbar, aber geschützt: am Gehäuse statt am Kabel, nicht an der Stelle, an der das Gerät abgestellt oder angefasst wird.
  • Anfassdruck: nach dem Aufkleben einmal fest andrücken und anschließend nicht sofort nass machen.
  • Alte Plakette entfernen oder sauber überkleben, damit nicht zwei Termine nebeneinanderstehen.

Unsere Plaketten sind für den Innen- und Außenbereich gedruckt, halten also auch an Geräten, die im Freien arbeiten.

Prüfplakette mit Logo: Wann lohnt sich das?

Für Prüfdienste und Elektrobetriebe ist das der interessanteste Punkt. Eine Prüfplakette mit eigenem Logo trägt Ihren Namen und Ihre Telefonnummer – und sie klebt auf jedem Gerät, das Sie geprüft haben.

Wenn in zwölf Monaten jemand im Betrieb des Kunden auf die Plakette schaut, weil der Termin näher rückt, steht dort, wer zuletzt geprüft hat und wie man ihn erreicht. Das ist der Unterschied zwischen einem Auftrag und einer Serie von Aufträgen. Kleben bei einem Kunden dreihundert neutrale Plaketten, erinnert ihn nichts daran, wen er anrufen soll.

Der Mehraufwand ist einmalig: Logo liefern, Layout freigeben, danach läuft es wie bei jedem Standardmotiv.

Prüfplaketten bestellen

Der Ablauf im Prüfplaketten-Shop ist in vier Schritten erledigt:

  1. Motiv wählen. Zwanzig Motive stehen bereit – von der Prüfplakette „Nächster Prüftermin DGUV Vorschrift 3“ über Varianten für Leitern, Regale, Medizintechnik und Kalibrierung bis zur Jahresprüfplakette.
  2. Größe wählen – Ø 20 bis Ø 40 mm, der Prüfaufkleber „Geprüft“ in Ø 10 mm.
  3. Farbe wählen – fünf Farben, passend zu Ihrem Prüfzyklus.
  4. Menge wählen. Ein Bogen enthält 25 Stück, ab einem Bogen wird geliefert. Die Staffelpreise greifen schnell: Ø 30 mm kostet 12,50 € je Bogen, ab 40 Bögen noch 4,75 € je Bogen, jeweils netto.

Gedruckt wird in unserer Werkstatt in Stolberg. Die Lieferzeit liegt in der Regel bei 5 bis 7 Werktagen nach Zahlungseingang; Versand kostet netto 4,90 € als Brief oder 7,95 € als Paket und ist ab 200 € frei. Abholen können Sie Ihre Plaketten ebenfalls – Eschweilerstraße 58a in Stolberg.

Prüfplaketten online bestellen – oder rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, welche Größe zu Ihren Geräten passt.

Häufige Fragen

Ist eine Prüfplakette nach DGUV V3 Pflicht?
Nein. § 5 der DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden – von einer Plakette ist dort nicht die Rede. Pflicht ist die Aufzeichnung des Prüfergebnisses nach § 14 Abs. 7 BetrSichV. Die Plakette ist der praktischste Weg, diesen Nachweis am Gerät verfügbar zu halten.
Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?
Die Durchführungsanweisung zu § 5 nennt als Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 Prozent, darf die Frist verlängert werden – höchstens auf ein Jahr in Werkstätten und auf Baustellen und zwei Jahre in Büros. Die verbindliche Frist legt Ihre Gefährdungsbeurteilung fest.
Welche Farbe gehört zu welchem Prüfjahr?
Das ist nicht vorgeschrieben. In der DGUV Vorschrift 3 steht keine Farbtabelle. Üblich ist, die Farbe je Prüfjahr zu wechseln und nach einigen Jahren durchzudrehen, weil man Farben aus der Entfernung erkennt und eingestanzte Monate nicht. Legen Sie die Reihenfolge im Betrieb fest und bleiben Sie dabei.
Welche Größe sollte eine Prüfplakette haben?
Ø 30 mm passt für die meisten Maschinen und Geräte. Für Handgeräte und Verlängerungsleitungen reichen Ø 20 bis 25 mm, für Steckerleisten und kleine Netzteile gibt es den Prüfaufkleber in Ø 10 mm. Ø 35 und 40 mm sind sinnvoll, wenn die Plakette aus einigen Metern lesbar sein soll.
Wohin klebt man die Prüfplakette am besten?
Auf eine saubere, fettfreie und glatte Fläche am Gehäuse, gut sichtbar, aber nicht dort, wo das Gerät abgestellt oder angefasst wird. Nicht auf Lüftungsschlitze und nicht auf das Typenschild, dessen Angaben lesbar bleiben müssen. Auf rauem Untergrund hält nur ein Plakettenträger mit größerer Klebefläche.
Ab welcher Menge kann ich Prüfplaketten bestellen?
Ab einem Bogen mit 25 Stück. Die Staffelpreise greifen schnell: Ø 30 mm kostet 12,50 € je Bogen, ab 40 Bögen noch 4,75 € je Bogen, jeweils netto. Gedruckt wird in Stolberg, die Lieferzeit liegt in der Regel bei 5 bis 7 Werktagen nach Zahlungseingang.
Paul Nagelschmidt, Werbetechnik-Meister und Inhaber von Plotec Werbung

Geschrieben von

Paul Nagelschmidt

Werbetechnik-Meister & Inhaber von Plotec Werbung, Stolberg – seit 2023 Meister im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk.

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