Plotec Werbung – Werbetechnik aus Stolberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Lieferungen und Leistungen der Firma Plotec Werbung Paul Nagelschmidt e.K.
Eschweilerstraße 58a, 52222 Stolberg · Stand: 01. Januar 2026

I. Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen des Einzelunternehmens Paul Nagelschmidt e. K. mit seinen Geschäftsbereichen „Plotec Werbung“ (Werbetechnik) und „Plotec Media“ (Vermietung digitaler Werbeflächen und Ausstrahlung von Werbespots auf LED-Werbeanlagen, www.plotec-media.de) – nachfolgend einheitlich „Plotec“. Angebote von Plotec erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Aufträge oder Angebote, selbst wenn bei Vertragsschluss nicht erneut darauf hingewiesen wird. Für Leistungen des Geschäftsbereichs Plotec Media gelten ergänzend und im Konfliktfall vorrangig die Besonderen Bestimmungen in Abschnitt XI.
  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn Plotec bei den Vertragsverhandlungen solchen Bedingungen nicht gesondert widerspricht. Auch in der Bezugnahme von Plotec auf ein Schreiben oder eine Nachricht des Kunden, in der dieser auf seine Geschäftsbedingungen oder die eines Dritten Bezug nimmt, liegt kein Einverständnis mit der Geltung solcher Bedingungen.

II. Angebote und Vertragsschluss

  1. Soweit nicht als verbindlich gekennzeichnet oder mit einer Annahmefrist versehen, sind Angebote von Plotec grundsätzlich freibleibend. Vertragliche Offerten des Kunden kann Plotec binnen einer Frist von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
  2. Mit Bekanntgabe der Auftragsbestätigung von Plotec an den Kunden kommt ein Vertrag mit dem darin festgelegten Inhalt zustande. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Plotec und dem Kunden ist der Inhalt der Auftragsbestätigung einschließlich dieser AGB unter der Voraussetzung, dass der Kunde diese Auftragsbestätigung und diese AGB – auch stillschweigend – akzeptiert hat. Mündliche Zusagen von Plotec vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich; mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch die vom Kunden akzeptierte Auftragsbestätigung von Plotec und diese AGB ersetzt, sofern sich aus ihnen nicht ausdrücklich ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
  3. Plotec behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie den dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Modellen, Werkzeugen, Prospekten, Katalogen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Plotec weder inhaltlich Dritten zugänglich machen noch bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von Plotec diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
  4. Die Herbeiführung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse für die Anbringung von Schildern, Lichtwerbe- und anderen Anlagen der Außenwerbung sowie die Erfüllung behördlicher Auflagen ist ausschließlich Sache des Kunden. Dies gilt auch, wenn Plotec – gleich ob mit oder ohne gesonderte Vergütung – solche Erlaubnisse beschafft oder Bemühungen hierzu unternimmt. Mit solchen Tätigkeiten von Plotec ist keine Übernahme einer entsprechenden Leistungspflicht verbunden.

III. Preise und Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, gilt zwischen den Vertragsparteien die übliche und angemessene Vergütung als vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Preise stets als Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.
  2. Nachträglich vom Kunden gewünschte Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen, die Plotec akzeptiert, sind gesondert mit dem hierfür vereinbarten oder ansonsten dem üblichen, angemessenen Entgelt zu vergüten. Gleiches gilt für Erschwernisse bei der Ausführung, die aufgrund kundenseitig geänderter Vorgaben eintreten, sowie für sonstige Erschwernisse oder Mehrkosten beim Bezug von Vorprodukten oder Bestandteilen, die aufgrund kundenseitig zu verantwortender Umstände eintreten.
  3. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Plotec berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Widerspricht der Kunde der Abrechnung von Plotec nicht binnen 14 Tagen nach Zugang, gilt die berechnete Vergütung als von ihm genehmigt. Plotec verpflichtet sich, hierauf bei Rechnungserteilung hinzuweisen. Diese Genehmigungsfiktion gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

IV. Fristen für Lieferungen und Leistungen

  1. Von Plotec genannte Lieferzeiten bzw. Leistungszeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie werden bei den Vertragsverhandlungen ausdrücklich als vertraglicher Ausführungstermin oder Fixtermin bezeichnet.
  2. Die Einhaltung verbindlich vereinbarter Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu erbringenden Freigaben, öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse, Unterlagen und sonstiger zur Auftragsdurchführung kundenseitig beizubringender Informationen sowie die Erfüllung sonstiger Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Außerdem darf der Kunde mit einer vereinbarten Vergütungszahlung bzw. Anzahlung nicht in Verzug sein.
  3. Beruht die Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Fristen auf dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wie Aufruhr, Streik, Aussperrung, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Lieferkettenstörungen oder sonstiger vergleichbarer, von Plotec nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt), so wird die Frist angemessen verlängert.

V. Gewährleistung / Mängelrechte

  1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte ohne Einschränkung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre ab Ablieferung bzw. Abnahme.
  2. Gegenüber Unternehmern gilt für offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung eine Ausschlussfrist von 14 Tagen, die bei Warenlieferungen mit dem Liefereingang beim Kunden und bei Leistungen mit der Freigabe zur Nutzung zu laufen beginnt. Innerhalb dieser Frist ist ein offensichtlicher Fehler Plotec in Textform anzuzeigen; die rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung. Unberührt bleiben die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme.
  3. Bei individuell nach Kundenvorgaben angefertigten Waren (z. B. Folierungen, Beschriftungen, Sonderanfertigungen) leistet Plotec keine Gewähr für Mängel, die auf vom Kunden gelieferten Daten, Vorlagen, Materialien oder freigegebenen Entwürfen beruhen. Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Vorlagen und Freigaben (Text, Maße, Farben, Logos, Rechte an Motiven) selbst verantwortlich.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels sowie Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer mangelhaften Lieferung oder Leistung beruhen, verjähren gegenüber Unternehmern innerhalb eines Jahres. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht für Ansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Plotec oder dessen Erfüllungsgehilfen und nicht für Ansprüche, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Gegenüber Verbrauchern gelten insoweit ausschließlich die gesetzlichen Fristen und Haftungsregeln.

VI. Widerrufsrecht für Verbraucher

Hinweis: Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail, Onlineshop) oder außerhalb von Geschäftsräumen mit Verbrauchern geschlossen werden. Bei Verträgen, die vor Ort in den Geschäftsräumen von Plotec geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Warenlieferung: ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Plotec Werbung, Inhaber Paul Nagelschmidt e. K., Eschweilerstraße 58a, 52222 Stolberg, Telefon: 02402 / 87335, E-Mail: info@plotec-werbung.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen entspricht.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Da ein wesentlicher Teil der Leistungen von Plotec (z. B. individuelle Fahrzeugbeschriftungen, Folierungen, Schilder und Sonderanfertigungen) auf Kundenwunsch angefertigt wird, ist das Widerrufsrecht bei diesen Aufträgen ausgeschlossen.

VII. Leistungsvorbehalt

  1. Soweit nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt werden, aus denen sich bei kaufmännischer Betrachtung Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden ergeben – wie z. B. Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, Insolvenzantrag, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder deren Abgabe –, ist Plotec befugt, alle Entgeltforderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich etwaiger bereits gestundeter Forderungen sofort fällig zu stellen. Ausstehende Lieferungen und Leistungen werden in diesem Fall nur noch gegen Vorkasse oder geeignete Sicherheitsleistung in angemessener Höhe ausgeführt.

VIII. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

  1. Gegenforderungen kann der Kunde nur gegen Entgeltforderungen von Plotec aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für ein vom Kunden geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht. Die Rechte des Verbrauchers, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht aus demselben Vertragsverhältnis geltend zu machen, bleiben unberührt.

IX. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

  1. Die von Plotec im Rahmen des Auftrags gelieferten Teile bleiben bis zur vollständigen Erfüllung des vereinbarten Entgelts für den Auftrag sowie der zur Zeit der Auftragserteilung fälligen Entgelte für vorangegangene Lieferungen und Leistungen im Eigentum von Plotec. Eine Pfändung oder Sicherungsübereignung ist vor dem Eigentumsübergang nicht gestattet. Die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinen Kunden Zahlung erhält.
  2. Im Falle der Herstellung einer neuen Sache ist Plotec Hersteller im Sinne von § 950 BGB bis zur vollständigen Zahlung gemäß vorstehender Ziffer 1.
  3. Soweit der Kunde – als Unternehmer – die von Plotec erbrachten Lieferungen und Leistungen an seine Kunden weitergibt, tritt er die hieraus erworbenen Entgeltforderungen gegen seine Auftraggeber in Höhe des Bruttorechnungswertes der von Plotec erbrachten Leistungen an Plotec ab. Plotec nimmt die Abtretung an. Gerät der Kunde mit der Zahlung der fälligen Entgeltforderung von Plotec mehr als 10 Tage in Rückstand, ist Plotec zur Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Auftraggeber des Kunden berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde den vollständigen Namen und die Anschrift des Auftraggebers/Drittschuldners zu benennen und die Einsichtnahme in entsprechende Geschäftsunterlagen (Rechnungskopien, Auftragsbestätigungen, Angebote) zu gestatten.

X. Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen der ausgeführten Arbeiten (Referenzen)

  1. Plotec ist berechtigt, die von ihr ausgeführten Arbeiten und Werke – insbesondere Fahrzeugbeschriftungen und -folierungen, Schilder, Licht- und Werbeanlagen, Gebäudefolien sowie Druck- und Gestaltungsarbeiten – zu fotografieren und in Bild und Ton (Foto und Video) aufzunehmen und diese Aufnahmen zu eigenen Werbe-, Referenz- und Dokumentationszwecken zu nutzen und zu veröffentlichen. Die Nutzung umfasst insbesondere die Verwendung auf der eigenen Webseite, in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, Facebook), in Portfolios, Katalogen, Printmedien und Präsentationen.
  2. Die Berechtigung nach Ziffer 1 erstreckt sich auch auf Aufnahmen, auf denen das vom Kunden beauftragte und von Plotec ausgeführte Werk mit dem Firmennamen, Logo, Schriftzug oder der Gestaltung des Kunden erkennbar ist, soweit dies Bestandteil der ausgeführten Arbeit ist (z. B. ein foliertes oder beschriftetes Fahrzeug, ein montiertes Firmenschild). Der Kunde räumt Plotec insoweit das Recht ein, sein Kennzeichen im Rahmen der Darstellung des ausgeführten Werkes zu Referenzzwecken abzubilden.
  3. Widerspruchsrecht. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann bereits bei Auftragserteilung oder auch nachträglich in Textform (z. B. per E-Mail an info@plotec-werbung.de) erklärt werden. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Einwilligung des Kunden in die Nutzung nach den Ziffern 1 und 2 als erteilt. Nach einem Widerspruch unterlässt Plotec künftige Veröffentlichungen der betreffenden Aufnahmen; bereits erfolgte Veröffentlichungen wird Plotec innerhalb einer angemessenen Frist entfernen, soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist. Eine Nutzung in bereits produzierten und ausgelieferten physischen Werbemitteln (z. B. gedruckte Kataloge) bleibt hiervon unberührt.
  4. Die vorstehende Berechtigung bezieht sich ausschließlich auf das ausgeführte Werk. Sind auf den Aufnahmen natürliche Personen individuell erkennbar, erfolgt deren Veröffentlichung nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der abgebildeten Person. Rechte Dritter an abgebildeten Marken oder Motiven, die nicht Gegenstand des Auftrags sind, bleiben unberührt; für die Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Motiven und Logos steht der Kunde ein (vgl. Ziffer V.3).

XI. Besondere Bestimmungen für die Vermietung digitaler Werbeflächen (Plotec Media)

Vorrang: Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend für die Vermietung von Werbezeiten und die Ausstrahlung von Werbespots auf den digitalen LED-Werbeanlagen von Plotec Media. Bei Widersprüchen zu den vorstehenden Abschnitten gehen sie diesen für den Geschäftsbereich Plotec Media vor.
  1. Gegenstand. Plotec stellt dem Kunden für einen vereinbarten Zeitraum Werbezeit auf einer oder mehreren digitalen LED-Werbeanlagen (Standorte gemäß Buchung) zur Verfügung und strahlt den vom Kunden bereitgestellten oder von Plotec produzierten Werbespot im rotierenden Ausspielprogramm gemeinsam mit Spots anderer Kunden aus. Standort(e), Laufzeit, Spotlänge, Ausspielhäufigkeit und Preis ergeben sich aus der gesonderten Buchungsvereinbarung; diese AGB sind deren Bestandteil.
  2. Verfügbarkeit. Plotec bemüht sich um einen möglichst störungsfreien und durchgehenden Betrieb der Werbeanlagen, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit und keine bestimmte Reichweite oder Kontaktzahl. Unterbrechungen durch Wartung, technische Störungen, Strom- oder Netzausfall, Softwareaktualisierungen, Witterungseinflüsse, behördliche Anordnungen sowie höhere Gewalt sind möglich und begründen für sich genommen keinen Mangel.
  3. Ausfalltoleranz. Ausfallzeiten von insgesamt bis zu 5 % der vereinbarten Laufzeit gelten als vertragsgemäß und begründen keine Ansprüche auf Minderung, Rückzahlung, Erstattung oder Schadensersatz.
  4. Ausgleich durch Laufzeitverlängerung. Über die Toleranz nach Ziffer 3 hinausgehende, von Plotec zu vertretende Ausfälle werden ausschließlich durch eine entsprechende Verlängerung der Laufzeit ausgeglichen: Der Ausfallzeitraum wird am Ende der vereinbarten Laufzeit angehängt (Nachlauf). Fällt eine Anlage z. B. bei einem Jahresvertrag für eine Woche aus, verlängert sich die Laufzeit um diese Woche. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht nicht.
  5. LED-typische Eigenschaften. Technisch bedingte Eigenschaften der LED-Technologie stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich innerhalb branchenüblicher Toleranzen bewegen und die Erkennbarkeit der Werbebotschaft nicht wesentlich beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere alters- und betriebsbedingt nachlassende Leuchtkraft bzw. Helligkeit (Degradation), Unterschiede in Farbtemperatur, Helligkeit und Homogenität, betriebsbedingte Farbdrift sowie einzelne Pixelfehler innerhalb der Pixelfehlerklassen II–IV nach ISO 9241-307. Eine Abhilfe erfolgt vorrangig durch Kalibrierung oder Justage; ein Anspruch auf visuelle Identität besteht nicht.
  6. Standort und Ausspielung. Plotec ist berechtigt, im zumutbaren Rahmen Standorte, Reihenfolge und Häufigkeit der Ausspielung sowie technische Parameter zu ändern, insbesondere aus technischen Gründen, wegen Standortänderung, Kapazität, Unwirtschaftlichkeit, behördlicher Auflagen oder höherer Gewalt. Entfällt ein gebuchter Standort dauerhaft, kann Plotec einen gleichwertigen Ersatzstandort stellen oder die Laufzeit entsprechend Ziffer 4 anpassen.
  7. Inhalte des Kunden. Für die Rechtmäßigkeit und die Rechte an den bereitgestellten Spotinhalten (Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Musik, Marken) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er stellt Plotec von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen Inhalten hergeleitet werden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten. Plotec ist berechtigt, Inhalte abzulehnen oder aus der Ausspielung zu nehmen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen, den Jugendschutz oder die guten Sitten verstoßen; eine Pflicht zur inhaltlichen Vorabprüfung besteht nicht.
  8. Zahlung. Werbezeiten sind, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus für den gesamten Buchungszeitraum zu zahlen. Im Übrigen gilt Abschnitt III entsprechend.

XII. Datenschutz

  1. Plotec verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung des Vertrages im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (abrufbar unter www.plotec-werbung.de bzw. www.plotec-media.de).

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
  2. Gerichtsstand. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Plotec in Stolberg (Rheinland). Daneben gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Verbraucherstreitbeilegung. Plotec ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
  4. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Plotec Werbung Paul Nagelschmidt e.K. · Eschweilerstraße 58a, 52222 Stolberg
Telefon: 02402 / 87335 · E-Mail: info@plotec-werbung.de · Internet: www.plotec-werbung.de

Stand dieser AGB: 01. Januar 2026